Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,352
BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66 (https://dejure.org/1969,352)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1969 - V C 94.66 (https://dejure.org/1969,352)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - V C 94.66 (https://dejure.org/1969,352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei schriftlichen Zeugenanfragen des Gerichts ohne Zustimmung der Prozessbeteiligten - Voraussetzungen der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Voraussetzungen der Feststellung eines Kriegsschadens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 77
  • MDR 1970, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Wenngleich die Parteivernehmung auch im verwaltungsgerichtlichen Prozeß durch förmlichen Beschluß angeordnet werden muß, ist es dennoch nicht ausgeschlossen, daß das Gericht auch Erklärungen würdigt, die eine Partei im Rahmen einer Anhörung abgibt, soweit sie der Klarstellung des Parteivorbringens dienen (BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61] [129]).
  • BVerwG, 24.07.1969 - VI B 65.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Danach kann das auch persönliche Erscheinen und die Vernehmung eines Beteiligten erforderlich werden, wobei darauf hinzuweisen ist, daß § 448 ZPO auf die Parteivernehmung im verwaltungsgerichtlichen Prozeß nicht für anwendbar gehalten wird (Beschluß vom 24. Juli 1969 - BVerwG VI B 65.68 -).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Bei Versagung des rechtlichen Gehörs ist Ursächlichkeit in bezug auf die Entscheidung nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein Bezug zur Sache (vgl. auch BVerwGE 24, 264 [268]).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66
    Für den unterlegenen Kläger lag darin eine Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der gewährleisten soll, daß ein Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerwGE 19, 231 [237] und BVerfGE 20, 280 [282]; 21, 132 [137]; 24, 56).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).
  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 07.71

    Antrag gegen den Ausschluss von Ausgleichsleistungen und der Schadensfeststellung

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten braucht nicht auf die Aufklärung des Sachverhalts beschränkt zu bleiben; sie kann auch der Beweisaufnahme dienen, weil nach § 96 Abs. 1 VwGO auch die Vernehmung eines Beteiligten als Beweismittel zulässig ist (Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 -).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 7 B 98.78

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Wohnbauabgabe - Grundsatz der

    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 34, 77 [BVerwG 08.10.1969 - V C 94/66] können sich die Kläger mit Erfolg nicht berufen; dort war der Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt worden, daß das Gericht schriftliche Zeugenauskünfte einholte, ohne dem Kläger Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
  • BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Der Kläger macht weiterhin den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mit dem Vorbringen geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - (BVerwGE 34, 77) ab, weil das Berufungsgericht, anstatt Zeugen zu hören, lediglich deren schriftliche oder eidesstattliche Erklärungen gewürdigt habe.
  • BVerwG, 28.04.1976 - 3 C 36.75

    Entschädigung für verfolgungsbedingte Ostschäden an Grundvermögen -

    Die Voraussetzungen der gemäß § 98 VwGO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 377 Abs. 4 ZPO, unter denen eine Verwertung schriftlicher Erklärungen im Wege des Zeugenbeweises zulässig ist (vgl. Urteile vom 4. November 1955 - BVerwG II C 269.54 - [BVerwGE 2, 310], vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [NJW 1961, 379] und vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - [BVerwGE 34, 77]), liegen hier entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht zwar nicht vor; denn es fehlt bereits an der Möglichkeit einer schriftlichen Anhörung des Zeugen auf Veranlassung des Gerichts.
  • BVerwG, 28.05.1975 - 5 ER 203.75

    Rechtsmittel

    Ob bei den angestellten Ermittlungen durch schriftliche Antragen an möglicherweise in Betracht kommende Auskunftspersonen den Vorschriften über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, insbesondere den §§ 96 und 98 VwGO Genüge getan wurde (vgl. BVerwGE 34, 77), kann hier dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht